Rechtsanwalt in Aschersleben Veiko Römer
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
Wenn's ernst wird, zählt Erfahrung.
Seit über 30 Jahren vertrete ich Mandanten in Aschersleben und bundesweit. Diskret, sorgfältig und mit der Ruhe, auf die es in schwierigen Lebenslagen ankommt.
Familienrecht, Strafrecht und Erbrecht.
Ich bin Rechtsanwalt und in Aschersleben seit über 30 Jahren tätig. Ich bin zugleich Fachanwalt für Familienrecht und für Strafrecht sowie auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Gerade in den sensiblen Rechtsgebieten des Familienrechts und des Strafrechts, aber auch in anderen Rechtsgebieten, sind Diskretion, Kompetenz und vor allem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten mein oberstes Gebot, die für die Zufriedenheit meiner Mandanten und den Erfolg unabdingbar sind.
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung. Familienrechtliche Verfahren sind selten nur eine juristische Frage. Hier braucht es fachliche Genauigkeit und zugleich menschliche Sorgfalt.
Mehr erfahren FachanwaltStrafrecht
Bundesweite Strafverteidigung in allen Instanzen, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof. Oft kommt es darauf an, früh einzugreifen, schon bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Eine belastende Hauptverhandlung lässt sich so in vielen Fällen vermeiden.
Mehr erfahren TätigkeitsschwerpunktErbrecht
Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht, Erbauseinandersetzung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Eltern behinderter Kinder bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.
Mehr erfahrenSie haben einen festen Ansprechpartner.
Ich bin Fachanwalt für Familienrecht nach § 12 FAO und Fachanwalt für Strafrecht nach § 13 FAO, dazu mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.
Ich bin Mitglied der Strafverteidigervereinigung Sachsen / Sachsen-Anhalt e. V.
Worauf ich Wert lege: Diskretion, Kompetenz und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mehr über die KanzleiWorauf Sie sich verlassen können.
In sensiblen Mandaten kommt es darauf an, wie verlässlich gearbeitet wird. Die folgenden drei Punkte gelten ausnahmslos.
Vertraulichkeit ab dem ersten Gespräch.
Auch das erste telefonische Gespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO. Sie können frei sprechen, ohne ein Mandat erteilen zu müssen.
Sie sprechen mit Veiko Römer.
Sie sprechen von der ersten bis zur letzten Verfahrensstufe mit derselben Person. Eine Weitergabe an andere Anwältinnen oder Anwälte findet nicht statt.
Vergütung nach RVG, transparent.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Die Größenordnung erläutere ich vor Mandatsannahme.
